AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma Zöllner Büro-& IT – Systeme GmbH

Inhaltsverzeichnis der AGB

I. Geltungsbereich
II. Lieferbeschränkungen
III. Angebot und Vertragsschluss
IV. Preise / Versandkosten und sonstige Kosten
V. Lieferzeiten
VI. Zahlung des Kaufpreises
VII. Abnahmeverzug
VIII. Gefahrenübergang
IX. Selbstlieferungsvorbehalt
X. Mängelhaftungsrecht
XI. Eigentumsvorbehalt
XII. Garantie
XIII. Gerichtsstand und Schlussbestimmung

I. Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB. Diese AGB gelten auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. I Satz 1 BGB.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt oder etwas anderes schriftlich vereinbart. Die Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

II. Lieferbeschränkungen

(1) Die Firma Zöllner liefert nur innerhalb Deutschlands.

(2) Die Firma Zöller liefert nur an Unternehmen die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

III. Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Präsentationen von Waren im Katalog oder Internet stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot der Firma Zöllner dar, sofern Sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Firma Zöllner kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch die Firma Zöllner zustande.

(2) Der Kunde kann das Kaufangebot schriftlich, per Fax, per E-Mail, telefonisch oder über das im Onlineshop integrierte Online – Bestellformular abgegeben. Im Fall der Annahme versendet die Firma Zöllner eine Auftragsbestätigung per Email oder Fax. Das Absenden der bestellten Ware an den Kunden steht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung gleich.

IV. Preise / Versandkosten und sonstige Kosten

(1) Die Preise sind Nettopreise. Die in Werbemitteln angegebenen Preise betreffen den Zeitpunkt der Herausgabe des Werbemittels. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

(2) Zusätzlich fallen Versandkosten an, soweit ein kostenloser Versand nicht ausdrücklich angegeben oder vereinbart wird.

(3) Bei Bestellungen unter 60,00 € netto wird ein zusätzlicher Mindermengenzuschlag von 5,50 € netto pro Auftrag berechnet.

(2) Zusätzlich fallen Versandkosten an, soweit ein kostenloser Versand nicht ausdrücklich angegeben oder vereinbart wird.

(4) Pro Auftrag wird eine Umwelt- und Energiepauschale von 3,10 € netto berechnet.

V. Lieferzeiten

(1) Die Firma Zöllner hält ein großes Sortiment an der angebotenen Ware lagernd vorrätig. Soweit nicht in den Produktbeschreibungen angeben, erfolgt die Lieferung von Lagerware innerhalb von 3 Werktagen.

(2) Die Lieferfrist beginnt wie folgt:

  • Bei Vorkasse am Tag nach Zahlungseingang
  • Bei Rechnungskauf am Tag nach Vertragsschluss

Die Frist endet mit Ablauf des jeweils unter Ziffer 1 genannten Werktages. Fällt der Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

(3) Bei einer Bestellung mehrerer Waren mit unterschiedlichen Lieferfristen ist die Firma Zöllner berechtigt, die bestellte Ware entsprechend den angegeben Lieferfristen zu versenden. Wünscht der Kunde eine einheitliche Lieferung, so setzt der Kunde Zöllner hierüber vor Vertragsschluss in Kenntnis. Maßgeblich für die einheitliche Lieferung ist dabei die längste Lieferfrist der zu versenden Einzelware.

VI. Zahlung des Kaufpreises

(1) Die Firma Zöllner liefert nur gegen Vorkasse, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Für sämtliche Zahlungen gilt, dass diese erst dann erfolgt sind, soweit die Firma Zöllner über diese verfügen kann.

(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Zöllner berechtigt nach Ablauf einer angemessen Nachfrist, unter Androhung nach fristlosem Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, Schadensersatz in Höhe von 20 % des Nettokaupreises zu beanspruchen. Dieses gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe entstanden ist. Zöllner bleibt es vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.

VII. Abnahmeverzug

Wenn der Käufer nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist, unter Androhung nach fristlosen Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen die Kaufsache nicht abnimmt, kann Zöllner Schadensersatz anstatt der Leistung in Höhe von 20 % des Nettokaufpreises beanspruchen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe entstanden ist. Zöllner bleibt es vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.

VIII. Gefahrenübergang

Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechtes, ein öffentliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

IX. Selbstlieferungsvorbehalt

1. Gewährleistungsrecht

(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich vorbehaltlich folgender Absätze nach den gesetzlichen Vorschriften. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz. Hierfür gilt Ziffer 2.

(2) Für alle während der Gewährleistungszeit bestehenden Mängel gelten nach unserer Wahl die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neulieferung). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, besteht ein Anspruch auf Minderung oder Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten.

(3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf normalen Verschleiß, Abnutzung, äußere Einflüsse oder Bedienungs- und Anwendungsfehler. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die geliefert Ware verändert, durch Dritte ändern lässt, unsachgemäß handhabt oder zweckentfremdet benutzt, es sei denn der Kunde führt den Nachweis, dass die zu gewährleistenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

(4) Für Ansprüche auf Nacherfüllung oder Wertminderung wegen eines Sachmangels gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab Übergabe der Sache. Im Falle einer Nacherfüllung beginnt die Verjährung nicht von neuem.

(5) Nach einer Mängelrüge ist die Firma Zöllner berechtigt, die angegebenen Mängel prüfen zu lassen.

(6) Der Kunde muss dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommen. Erkannte und erkennbare Mängel sind schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine Rüge, gilt die Ware als vertragsgemäß anerkannt, es sei denn, der Fehler war auch bei der Prüfung mit zumutbarer Sorgfalt nicht erkennbar.

2. Haftung

(1) Die Firma Zöllner haftet für sich, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruhen sowie bei einfacher Fahrlässigkeit für solche Schäden, die aus einer Verletzung von Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind ( Kardinalpflichten), etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Kunden nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, herrühren unbeschränkt.

(2) Sofern die Firma Zöllner fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschaden begrenzt.

(3) Ansprüche aus einer vom Verkäufer gegebenen Garantie für die Beschaffenheit einer Sache und aus dem ProdHG bleiben unberührt.

XI. Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus sämtlichen Verträgen im Eigentum von Zöllner. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Zöllner zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 %, so werden wir auf Wunsch einen entsprechenden Teil der Sicherheiten freigeben. Es wird vermutet, dass die Freigabevoraussetzung erfüllt ist, wenn der Schätzwert der Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Zöllner steht das Wahlrecht bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherheiten zu.

(2) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zu Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen ist der Kunde nicht befugt. Zöllner kann dieses Recht widerrufen und gelieferte Ware zurücknehmen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug kommt, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt. In der Rücknahme der Ware durch Zöllner liegt kein Rücktritt vom Vertrag, sofern dieses nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Zöllner kann die Ware sodann frei verkaufen. Der Verkaufserlös ist auf die Verkaufskosten anzurechnen.

(3) Im Falle einer Pfändung der Vorbehaltsware oder sonstigen Maßnahmen Dritter, muss der Kunde Zöllner unverzüglich benachrichtigen und die für eine Intervention notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen und Auskünfte erteilen, soweit ein berechtigtes Interesse durch Zöllner glaubhaft gemacht wird.

XII. Garantie

Soweit eine Garantie gegeben wird, ist dieses in der Produktbeschreibung des jeweiligen Artikels vermerkt. Die Einzelheiten finden Sie in den erwähnten Garantiebedingungen. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzlichen Rechte durch eine Garantie nicht eingeschränkt werden.

XIII. Gerichtsstand Schlussbestimmung

(1) Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie sämtliche sich zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen dem Verkäufer und dem Kunden geschlossenen Kaufverträgen der Firmensitz des Verkäufers; der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird durch die Unwirksamkeit dieser Bestimmungen die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt der Gesetzestext.

Stand: Dezember 2015

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